Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang der Lieferketten
Die deutsche Bundesregierung hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingeführt, um die Menschenrechte und den Umweltschutz entlang der Lieferketten der in Deutschland tätigen Unternehmen zu stärken. Ab 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten zur Einführung eines Risikomanagementsystems für Lieferanten verpflichtet. Ab 2024 gilt dies bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Anforderungen des LkSG
Das Risikomanagementsystem soll dazu beitragen, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in den Lieferketten zu bewerten, abzumildern und zu überwachen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems
- Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
- Abgabe einer Grundsatzerklärung
- Regelmäßige Risikoanalysen
- Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
- Abhilfemaßnahmen bei Verstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten
- Dokumentation und Berichterstellung
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen das Gesetz können kostspielige Sanktionen nach sich ziehen. Dazu gehören Geldstrafen von bis zu 2 % des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre. Darüber hinaus besteht das Risiko einer Beschädigung der Marke und daraus resultierender Umsatzeinbußen.
Ziele
Durch das LkSG profitieren die Menschen in den Lieferketten, die Unternehmen und die Konsumenten. Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Verbraucher*innen können sicher sein, dass insbesondere große Unternehmen in Deutschland einen stärkeren Fokus auf faire Herstellung legen müssen.
Überwachung und internationale Anschlussfähigkeit
Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Das BAFA verfügt über Eingriffsbefugnisse und kann Zwangs- und Bußgelder verhängen. Die Anforderungen des Gesetzes orientieren sich am Sorgfaltsstandard der VN-Leitprinzipien und sind international anschlussfähig.
Weitere Informationen zu LkSG und CSDDD finden sie auch hier