Das Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes
Am 15. März 2024 stimmte eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten der „Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit“ (CSDDD) zu, und am 19. März 2024 folgte die Genehmigung des Rechtsausschusses des EU Parlaments. Es steht noch die Zustimmung des Plenums des Europäischen Parlaments aus, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann.
Die CSDDD zielt darauf ab, die Wertschöpfungsketten in Europa nachhaltiger und menschenrechtskonformer zu gestalten. Während das 2023 in Deutschland eingeführte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ähnliche Ziele verfolgt, stellt sich die Frage: Wie unterscheiden sich die beiden Gesetze, und wie können Unternehmen sich auf die kommenden Herausforderungen vorbereiten?
CSDDD und LkSG
Beide Gesetze zielen darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu erkennen, zu minimieren und zu vermeiden. Während das LkSG hauptsächlich für deutsche Unternehmen gilt, hat die CSDDD eine deutlich größere Reichweite und umfasst alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem globalen Jahresumsatz von 450 Millionen Euro in der EU.
Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden seit Januar 2024.
- Unternehmen müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferketten identifizieren, dokumentieren und durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen minimieren.
- Keine zivilgerichtliche Haftung für Schäden, die durch Zulieferer verursacht wurden.
- Bußgelder bis zu 2 % des globalen Jahresumsatzes und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu 3 Jahre.
Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem globalen Netto-Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Auch nicht in der EU ansässige Unternehmen sind betroffen, wenn sie diesen Umsatz in der EU erwirtschaften.
- Unternehmen müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ermitteln, Präventionsmaßnahmen umsetzen und einen Klimaplan entwickeln, der die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels unterstützt.
- Unternehmen haften zivilrechtlich für Schäden entlang ihrer gesamten Lieferkette – von der Rohstoffbeschaffung bis zur Lieferung des Endprodukts.
- Bußgelder von bis zu 5 % des Nettojahresumsatzes und zivilrechtliche Haftung bei grenzüberschreitenden Verstößen.
Das Gesetz wird in mehreren Phasen eingeführt:
- Bis 2026, zwei Jahre nach Inkrafttreten, müssen Unternehmen die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.
- Ab 2027, drei Jahre nach Inkrafttreten, sind Unternehmen betroffen, die mehr als 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen.
- Ab 2028, vier Jahre nach Inkrafttreten, gelten reduzierte Schwellenwerte: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 900 Millionen Euro fallen nun unter die Regelung.
- Ab 2029, fünf Jahre nach Inkrafttreten, wird die Richtlinie schließlich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro ausgeweitet.
Welche Unterschiede gibt es zwischen dem deutschen Lieferkettengesetz –LkSG– und der EU-Richtlinie – CSDDD.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) teilen das gemeinsame Ziel:
Sie fördern nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken. Beide Gesetze zielen darauf ab, dass Unternehmen ihre Aktivitäten im Einklang mit Menschenrechten und Umweltschutz gestalten. Dennoch gibt es Unterschiede, die ihre jeweilige Reichweite und den Schwerpunkt verdeutlichen.
Schwerpunkte und Ausrichtung
Das LkSG legt den Fokus vor allem auf den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Die CSDDD, hingegen, erweitert diesen Ansatz und berücksichtigt zusätzlich den Klimaschutz. Während das LkSG Nachhaltigkeit und Menschenrechte in den Vordergrund stellt, verlangt die CSDDD auch konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels.
Geltungsbereich und Anwendung
Das LkSG gilt für deutsche Unternehmen und Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die CSDDD hingegen erfasst Unternehmen in der gesamten EU und bezieht auch nicht in der EU ansässige Unternehmen ein, sofern diese in der EU einen Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erwirtschaften.
Sorgfaltspflichten
Das LkSG schreibt Unternehmen vor, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken entlang ihrer direkten Lieferkette zu überwachen. Die CSDDD verlangt eine umfassendere Überprüfung der gesamten Lieferkette auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden und fordert darüber hinaus die Einführung eines Klimaplans.
Lieferkette
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass das LkSG zwischen direkten (unmittelbaren) und indirekten (mittelbaren) Zulieferern unterscheidet. Die CSDDD bezieht hingegen die gesamte Wertschöpfungskette ein, einschließlich der Geschäftspartner auf nachgelagerten Ebenen.
Sanktionen und Haftung
Beim LkSG drohen Unternehmen Geldbußen von bis zu 2 % des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die CSDDD setzt hingegen auf strengere Sanktionen, darunter Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Nettojahresumsatzes und eine zivilrechtliche Haftung für Verstöße, was im LkSG nicht vorgesehen ist.
Unternehmensgröße
Das LkSG betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Die CSDDD betrifft größere Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem globalen Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen entsprechend hohen Umsatz erzielen, sind betroffen.
Rechenschaftspflicht
Während das LkSG Stakeholder nicht stark einbindet, fordert die CSDDD von Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen. Unternehmen müssen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten auch gegenüber externen Stakeholdern Rechenschaft ablegen.
Fazit
Die CSDDD geht in vielerlei Hinsicht über das LkSG hinaus. Insbesondere durch den zusätzlichen Fokus auf Klimaschutz und die Einführung zivilrechtlicher Haftung sind die Anforderungen und Konsequenzen für Unternehmen bei der CSDDD strenger. Die Richtlinie schafft damit einen umfassenderen und strengeren Rechtsrahmen für nachhaltige Lieferketten in der EU.
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